Allgemeine Informationen zur Mitgliedschaft im DDHV e.V. :
In den Verband können klinisch basiert ausgebildete Diplom Dental Hygienikerinnen, RDHs, BSDHs sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte
aufgenommen werden.
Folgende Mitgliedschaftsformen sind möglich:
1. Aktive Mitgliedschaft
Als aktive Mitglieder können klinisch basierte ausgebildete Diplom Dental Hygienikerinnen aufgenommen werden, die Lizenzen, Diplome oder staatliche Anerkennungen eines vollschulischen, klinikbasierten Studiengangs nachweisen können. Aktive Mitglieder besitzen das Stimm- und Wahlrecht und können innerhalb des Verbands Vertrauensämter übernehmen, beispielsweise durch die Wahl in den Vorstand.
2. Gastmitgliedschaft
Als Gastmitglieder können Personen aufgenommen werden, die über klinikbasierte Diplome bzw. Abschlüsse als RDH oder BSDH aus international anerkannten Studiengängen verfügen. Gastmitglieder können an Tagungen sowie an der Mitgliederversammlung teilnehmen. Sie haben ein beratendes Mitspracherecht, jedoch kein Stimm- oder Wahlrecht.
Als Gastmitglied gilt eine Dentalhygienikerin bzw. ein RDH, die außerhalb Deutschlands tätig ist oder den Beruf in Deutschland nicht ausübt.
3. Fördermitgliedschaft
Fördermitglieder können Zahnärztinnen und Zahnärzte, Unternehmen sowie andere natürliche oder juristische Personen werden, die die Ziele des DDHV e.V. unterstützen möchten.
4. Mitgliedschaft für Studierende vollschulischer DH-Studiengänge
Diese Mitgliedschaft ist kostenfrei und endet drei Jahre nach Aufnahme bzw. mit erfolgreichem Abschluss des Examens. Anschließend bittet der DDHV um die Einreichung eines neuen Aufnahmeantrags für eine reguläre Mitgliedschaft.
Leistungen der Mitgliedschaft
Alle Mitgliedschaftsformen beinhalten den Bezug des DDHV-Journals. Für Mitglieder mit Wohnsitz im Ausland gelten gesonderte Versand- und Portobestimmungen.
Alle aufgeführten Mitgliedschaften beinhalten die Zusendung des
DDHV-Journals. Für das Ausland gelten in jedem Fall gesonderte Portobestimmungen.
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