Prophylaxe-Assistentin
Voraussetzung: Abgeschlossene Zahnärztekammer-Ausbildung als Zahnmedizinische Fach-Angestellte. Die Prophylaxe-Assistentin hat einen Vollzeit- gerechnete 6 Wochen dauernden on-the-Job Zusatz-Werdegang ohne direkte klinische Trainings-Erfahrung.
Deutsche Kammer- Dentalhygienikerin
Voraussetzung: Abgeschlossene Fortbildung als Prophylaxe-Assistentin. Dauer: 6 Monate on-the-job Training. Hierfür gibt es drei verschiedene Berufsvereine, genannt Verbände, die sich für die Belange ihrer Mitglieder einsetzen. Kompetenz-Richtlinien der Kammern finden Sie für diese Fortbildungen unter www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/grafiken/Delegationsrahmen.pdf und unter www.lzk-bw.de/PHB-CD/QM/Personal/Personal.doc (Seite 14). Hierbei hat die Zahnärztekammer wohl absichtlich nicht weiter gedacht, denn ein von uns gewünschtes Berufsbild erreichen wir so nicht.
Bachelor of Science mit oder ohne Management
Die in Deutschland existenten Formen dieses sogenannten Studiengangs sind weltweit einmalig, da sie ohne direkte Klinik konzipiert sind. Ein Ding der Unmöglichkeit nach Richtlinien eines profunden Studiengangs nach dem seit 1913 existenten Berufsbild in den USA. In Deutschland finden die Kurzformen an extra dafür gegründeten Privatuniversitäten in Köln, Heidelberg und über eine Gesundheitsschule in Gera/Leverkusen oder in Privaten Zahnarztpraxen statt. Sie sind alle ohne Schulung von versierten Diplom-Dental Hygienikerinnen bzw. einige haben im Aufbau sich nach detaillierter Ansicht zurückgezogen. Keine konnte diese System bislang als Fachfrau akzeptieren. Es fehlt ihnen an dem im Ausland üblichen direkten klinischen Schulungssystems. Für Zahnärzte wäre es undenkbar, nicht am Patienten zu studieren.
DIU
Der DDHV beantragte vor ca. 6 Jahren einen Bachelor of Science in Dental Hygiene an der Dresden International University (DIU) gemeinsam mit Prof. Ulrich Schlagenhauf und Prof. Thomas Hoffmann. In dieser Zeit musste mit 3 verschiedenen Geschäftsführern und 3 verschiedenen Präsidenten dort verhandelt werden. Kürzlich führte das nun zu unerwarteten Veränderungen, die wir in dieser Form nicht mittragen können. Die Mitarbeiter, die z.Zt (Stand 10.6.24) aufgeführt sind, sind nicht mehr alle vorhanden. Dazu gehört auch die Klinikzeit in Würzburg, die von der DIU nicht mehr in Anspruch genommen werden kann. Das ist eine bewusste Irreführung der neuen Geschäftsleitung sich mit fremden Federn zu schmücken. Damit fällt die internationale Anerkennung und die Mitarbeit des DDHVs weg. Wir bitten dringend Interessentinnen noch abzuwarten, da „unser Projekt“ auf dem Weg zu einem neuen besseren und professionelleren Standort sich befindet. Wir berichten, sobald wir das Ziel erreicht haben. Nach dem Motto: there is a reason vor everything in life kann es nur in eine vernünftigere und kompetentere Richtung gehen.
DDHV
In Deutschland sind zudem ca. 150 Diplom Dental Hygienikerinnen mit geschütztem Berufstitel aus weltweit verschiedenen Ländern, auch Registered Dental Hygienists genannt, tätig. Teilweise besitzen sie auch längst einen akademischen Bachelor in Dental Hygiene. Es gibt sie seit über 55 Jahren versteckt bei verschiedenen Zahnärzten. Nach dem Motto: „Fragen Sie nach Ihrer Dental Hygienists“ macht der Schweizer DH-Verband auf seine Mitglieder mit Diplomen aufmerksam. In Deutschland gibt es für uns keine Regelung. Das ist in einem mit Vorschriften zugemüllten Deutschland abstrus. Die in der Parodontitis Therapie tätigen sollten zertifiziert sein.
Die hochgesteckten Ziele unseres Verbandes sind:
3-jähriger Studiengang mit Variation (von 4-jährig bis gekürzter Form für die o.a. Absolventen) angebunden an eine privaten Universität und Klinikanbindung. Ausschließlich für diesen Abschluss in Zusammenarbeit mit dem DDHV wird dieser dann das erforderliche Berufsbild beantragen. Damit werden wir auch Europa-kompatibel sein. Wie es derzeit aussieht, wird es leider erst in vielen Jahren eine kontrollierte Zertifizierung in Dentalhygiene in Deutschland geben. Diese wird im Ausland über das Ministerium für Gesundheit geregelt. Bei uns ist das Gesundheitsministerium leider- trotz einer gewonnenen Petition, was nur 6,7 % überhaupt erreichen- untätig. Deshalb gilt, dass ein Berufstitel in Deutschland in der Dentalhygiene weiterhin nicht geschützt ist.
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