Allgemeine Informationen zur Mitgliedschaft im DDHV e.V. :
In den Verband werden klinikbasierte Diplom Dental Hygienikerinnen/RDH/BSDH sowie Zahnärzte aufgenommen.
Es sind folgende Mitgliedschaften möglich:
1. Aktives Mitglied
Als Mitglied können klinikbasierte Diplom Dental Hygienikerinnen aufgenommen werden, die Lizenzen oder Diplome/Staatliche Anerkennungen mit vollverschulten, klinikbasierten Studiengängen vorlegen können. Jedes aktive Mitglied hat Stimm- und Wahlrecht und kann innerhalb des Verbands in Vertrauenspositionen, d.h. in den Vorstand gewählt werden.
2. Gastmitglied
Als Gastmitglied können Mitglieder aufgenommen werden, welche klinikbasierte Diplome/RDH/BSDH mit international anerkannten Studiengängen vorlegen können. Ein Gastmitglied kann am Kongress und an der Jahresversammlung teilnehmen. Es hat beratende Stimme, jedoch kein Wahlrecht. Als Gastmitglied gilt auch eine Dental Hygienikerin/RDH, die außerhalb Deutschlands tätig ist oder ihren Beruf in Deutschland nicht ausübt.
3. Fördermitglied
Als Förderer können Zahnärzte, Firmen und Ähnliches aufgenommen werden.
4. DH-vollverschult-Studentinnen
Diese Mitgliedschaft ist gratis und läuft nach 3 Jahren aus, sobald der Abschluss des Examens stattgefunden hat. Der DDHV bittet dann um einen erneuten Aufnahmeantrag als reguläres Mitglied.
Alle aufgeführten Mitgliedschaften beinhalten die Zusendung des
DDHV-Journals. Für das Ausland gelten in jedem Fall gesonderte Portobestimmungen.
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